Externe Datenschutzbeauftragte für Notare

Unsere Kompetenz: Datenschutz für Notarkanzleien

Als Amtsträger sind Notarinnen und Notare verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Mitarbeiterzahl zu bestellen. Als externe Datenschutzbeauftragte ist das Team der OBSECOM GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner zu datenschutzrechtlichen Fragen in Notarkanzleien und berät Sie umfassend und persönlich mit umfangreichen Erfahrungen aus bestehenden Mandaten.Als Berufsgeheimnisträger sind Notarinnen bereits nach der BNotO zur Verschwiegenheit verpflichtet, dennoch hat die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einen weitreichenderen Fokus als der Geheimnisschutz von Berufsgeheimnisträgern und ergänzt die berufsständischen Pflichten in Bereichen, die nicht von der BNotO, der DONot und dem BeurkG erfasst sind. Als Träger eines öffentlichen Amtes sind NotarInnen nach Art. 37 Abs. 1 lit. a DS-GVO zudem verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, sollten aufgrund von Interessenkonflikten aber selbst nicht Datenschutzbeauftragte sein. Auch die Benennung eigener Mitarbeiter erfordert eine entsprechende Qualifikation im Datenschutzrecht.

Als externe Datenschutzbeauftragte ist das Team der OBSECOM GmbH Ihr Ansprechpartner zu datenschutzrechtlichen Fragen Ihrer Notarkanzlei. Wir beschränken uns nicht auf Checklisten und Fragebögen. Mit juristischem Hintergrund und langjähriger Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit beraten wir Ihre Kanzlei umfassend, persönlich und schlagen Ihnen praktikable Lösungen vor, um Ihre Datenverarbeitung datenschutzkonform zu gestalten. Wir sind mit den besonderen Arten der Datenverarbeitung in Notarkanzleien vertraut und stellen die richtigen Fragen um den technisch und organisatorisch erforderlichen Standard zum Schutz der Ihnen anvertrauten Daten angemessen zu bewerten.

Datenschutz Notarkanzlei

Unsere Dienstleistungen

Als externe Datenschutzbeauftragte erfassen wir mit einem ausführlichen Datenschutz-Audit den aktuellen Stand der Datenschutz-Maßnahmen und erarbeiten Dokumentationen und Vorlagen:

  • Erstellen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Erfassen von Auftragsverarbeitung
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Erfassen von Auftragsdatenverarbeitung und Identifizieren vorhandener vertraglicher Regelungen
  • Erstellen von Datenschutzinformationen für Betroffene (z.B. Mandanten, Mitarbeiter, Webseite, …)

In der fortlaufenden Betreuung unterstützen wir Sie mit:

  • Schulungsunterlagen und – videos für Mitarbeiter
  • Vorlagen zur Beantwortung von Anfragen
  • Prozesse für das Vorgehen bei Datenschutzverletzungen
  • Prozesse zur Datenschutz – Folgeabschätzung und Risikoanalyse
  • der Protokollierung von Datenschutzverletzungen
  • Checklisten für datenschutzrelevante Themen
  • Aufgabenverwaltung mit Erinnerung zur Prüfung notwendiger Maßnahmen

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrer Notarkanzlei. Wir beraten Sie persönlich, umfassend und rechtssicher in Stuttgart, Baden-Württemberg und ganz Deutschland.

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Birte Freu Datenschutzbeauftragte (GDDCert. EU) BIRTE FREY
Birte Frey betreut als Datenschutzbeauftragte der OBSECOM GmbH mit Schwerpunkt Notarkanzleien und beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zum Thema Datenschutz in Notarkanzleien.

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Klicken Sie hier, wenn Sie an unseren Dienstleistungen als externer DSB für Notarkanzleien in der Region Südbaden, Offenburg, Freiburg und Lörrach interessiert sind.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre: „Externe Datenschutzbeauftragte für Notarkanzleien“